Bildung

Persönliche Vorsorge: Selbstbestimmungsrechte nutzen

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Zentrales Element: das Gespräch mit Angehörigen und Fachpersonen bei der Planung der persönlichen Vorsorge. Bild: zVg

Vor zehn Jahren trat das Kinder- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Als wichtige Neuerung schuf der Gesetzgeber eine rechtliche Grundlage für die Patientenverfügung und den Vorsorgeauftrag und stärkte damit unter anderem das Selbstbestimmungsrecht. Vorbei waren die Zeiten, in denen ein staatlich bestimmter Vormund automatisch die Betreuung übernahm. Nun gilt es, die Möglichkeiten der Selbstbestimmung auch zu nutzen und in allen Bereichen vorzusorgen.

Die persönliche Vorsorge beschäftigt sich mit wichtigen Fragen im Falle einer Urteilsunfähigkeit. Das reicht bei Krankheit oder Unfall von lebenserhaltenden Massnahmen bis zu Sterbebegleitung oder im Todesfall von der Beerdigung bis zur Erbschaft. Der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung bilden die zentralen Elemente des Vorsorgedossiers Docupass von Pro Senectute. 

Vorsorgeauftrag

Der Vorsorgeauftrag regelt die Vertretung Ihrer Interessen durch eine von Ihnen bestimmte Person in den Bereichen Personensorge, Vermögensverwaltung und Vertretung im Rechtsverkehr. Die Bekanntheit des Vorsorgeauftrags nimmt zu, dennoch verfügen lediglich drei von zehn Personen in der Schweizer Bevölkerung über einen ausgefüllten Vorsorgeauftrag. Einen Vorsorgeauftrag zu erstellen, macht in jedem Alter Sinn. Verheiratete Paare können sich gegenseitig umfassende Vertretungsrechte zusichern (beispielsweise den Erwerb oder Verkauf von Grundeigentum). Für unverheiratete Personen besteht die Möglichkeit, sich gegenseitig Vertretungsrecht zuzusprechen. Für alleinstehende Personen beispielsweise eröffnet dieses Rechtsinstrument die Möglichkeit, eine Person des Vertrauens einzusetzen. Das Wichtigste ist, eine Person einzusetzen, der man absolut vertraut und die gut informiert ist über die eigenen Ansichten und Werte. Der Vorsorgeauftrag muss von Anfang bis Ende von Hand geschrieben oder notariell beurkundet werden. Er tritt erst in Kraft, wenn die Urteilsunfähigkeit eingetreten ist und eine Validierung durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde stattgefunden hat.

Veranstaltungshinweis

Pro Senectute Infoveranstaltung «Vorsorgen fürs Alter – vorausdenken und selber entscheiden»: 25. Januar 2024, 18.30 Uhr, im LZ-Auditorium bei der Maihofstrasse 76 in Luzern. 

Gute Gründe für eine Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie selber, wie Sie medizinisch behandelt und gepflegt werden wollen, falls Sie urteilsunfähig werden. Sie können eine Vertretungsperson bestimmen, die befugt ist, Entscheidungen für Sie zu treffen und die dem medizinischen Personal als Ansprechperson dient. Es ist bereits im frühen Erwachsenenalter empfehlenswert, sich mit den Fragen von Leben und Tod und mit den persönlichen Wünschen für das Lebensende auseinanderzusetzen. Eine Patientenverfügung können Sie jederzeit ergänzen oder revidieren. Wichtig ist, dass Sie dies kommunizieren.

Errichtung braucht Zeit

Die sogenannte Errichtungsphase beider Dokumente erfordert Zeit. Es lohnt sich, sich eingehend Gedanken zu machen, sich des eigenen Willens bewusst zu werden und dabei das eigene Umfeld einzubeziehen. Dabei helfen Gespräche mit engsten Vertrauten und Bezugspersonen. Zudem bietet Pro Senectute Workshops an, die Sie dabei unterstützen, die wichtigsten Werte und Wünsche selbstbestimmt festzuhalten.

Pro Senectute

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