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Sicher durch das digitale Zeitalter

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Der Datenschutz ist ein kompliziertes Thema. Oftmals ist man sich über dessen Wichtigkeit gar nicht bewusst. Dabei ist es zentral, seine Rechte wahrzunehmen. Bild: maxkabakov / Depositphotos

Ob im Internet, im Alltag oder in der Arbeitswelt: Wir hinterlassen überall Daten, oftmals sogar, wo wir es uns gar nicht bewusst sind. Gerade im digitalen Zeitalter lässt sich dem kaum noch entgehen. Trotz Datenschutzgesetzen will Eigenverantwortung gelernt sein, um Risiken wie Datenverlust oder -missbrauch möglichst gering zu halten.

Datenschutz und die damit einhergehenden Risiken: Jeder, der sich auch nur minimal in einer immer digitalisierteren Welt bewegt, wird damit immer wieder konfrontiert – ob bewusst oder nicht. Häufig wird die Wichtigkeit des Datenschutzes in der heutigen Zeit sogar eher unterschätzt: «Leider kann beispielsweise bei der Umsetzung von Projekten oftmals beobachtet werden, dass der Datenschutz ganz zum Schluss behandelt wird», meint dazu Matthias Schönbächler, Datenschutzbeauftragter des Kantons Luzern. Wird der Datenschutz nicht von Anfang an berücksichtigt, sei es am Ende bereits zu spät oder generiere es einen grösseren Aufwand. Der Datenschutz werde dann eher als lästig empfunden.

Die Wichtigkeit des Datenschutzes ist auch für Privatpersonen nicht zu unterschätzen. Immerhin befinden wir uns in einem digitalen Zeitalter; unsere Daten schwirren vielerorts herum. Jedes ausgefüllte Formular, jede Google-Suche und viele digitale Interaktionen hinterlassen im einen oder anderen System Spuren. «Beim Datenschutz handelt es sich um Persönlichkeitsschutz. Genau wie bei den übrigen Aspekten der Persönlichkeit ist die Selbstbestimmung über seine eigenen Daten bedingungslos», so Schönbächler. Es gehe nie darum, ob die Privatperson etwas zu verbergen hat, sondern darum, ob man selber über die Bearbeitung bestimmen kann.

An hohem Gebäude angehängte Überwachungskamera.

Überwachungskameras dürfen grundsätzlich nur, wo sie wirklich nötig sind und unter strikten Vorgaben angebracht werden. Bild: Pixinooo / Depositphotos

Laut Schönbächler ist oft zu beobachten, dass Privatpersonen besonders beim Staat darauf achten, dass dieser nur diejenigen Daten bearbeiten soll, die er zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben benötigt; bei Unternehmen werde weniger darauf geachtet. Es werde sich weniger darauf beschränkt, dass diese nur diejenigen Daten bearbeiten können sollen, welche sie zur Erfüllung des jeweiligen Vertrages benötigen. Dabei fragen teils sogar gängige Apps nach Berechtigungen, die sie nicht zwingend bräuchten. Beispielsweise möchte die App «Google» auf die körperliche Aktivität des Smartphones zurückgreifen können. Laut Schönbächler ist daher Vorsicht geboten: «Die Leute werden meist unbewusst durch die Monopolwirkungen dieser Unternehmen zur Nachlässigkeit erzogen. Wenn Personendaten nicht preisgegeben werden, können häufig Dienstleistungen nicht bezogen werden – was nicht korrekt ist.»

Ihr Konto wurde vorübergehend gesperrt

Generell kann davon ausgegangen werden, dass mit diesen Daten verantwortungsvoll umgegangen wird und dass die Datenschutzgesetze den Missbrauch davon verhindern. Risiken bestehen allerdings trotzdem; insbesondere, wenn diese wertvollen Daten ständig im Fadenkreuz stehen. Mit Spammails, die versuchen, unter dem Deckmantel eines Unternehmens an Daten zu kommen, wurde vermutlich jeder mit einem Mailaccount bereits konfrontiert, vielleicht sogar regelmässig. Viele solcher Mails landen im Spamordner. Leider schaffen manche es aber trotzdem durch diese Sicherheitsschranke. Oft sind sie recht einfach an einem suspekten Absender oder Betreff zu erkennen. Wer beispielsweise vom Absender «NO REPLY-» angeschrieben wird, kann direkt von einem möglichen Betrugsversuch ausgehen.

Bei ausgeklügelteren Betrugsversuchen ist das allerdings nicht immer ganz so offensichtlich. Als Absender steht in solchen Fällen beispielsweise ein vertrauter Name mit passendem Betreff; wird jemand von «SwissPass CHF» benachrichtigt, das Konto sei vorübergehend gesperrt worden, kann das im ersten Moment durchaus authentisch wirken.

Datenschutz kurz erklärt

Unter Datenschutz versteht sich der Schutz von personenbezogenen Daten. Erforderlich ist dieser, wenn verantwortliche Organe im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung diese Daten verarbeiten sollen. In der Schweiz sind die kantonalen Datenschutzbeauftragten wie Schönbächler als unabhängige Aufsichtsstelle für die Überwachung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften in der kantonalen und kommunalen Verwaltung zuständig. Für Datenbearbeitungen durch Private, Unternehmen und Bundesorgane sind die Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖP) zuständig.

Mit Eigenverantwortung gegen Risiken

Wer in der Mail einen Link anklickt oder auf andere Art auf einer verdächtigen Seite landet und seine Login-Daten im vorliegenden Formular mitsamt Passwort eintippt, bringt so sein Nutzerkonto bereits in Gefahr. Bei verdächtigen Mails empfiehlt es sich daher, zuerst die Adresse des Absenders zu prüfen; üblicherweise sieht diese nicht mal ansatzweise passend aus. Wer sich auf einem Browser befindet, kann auch mit dem Mauscursor über die verlinkte Schaltfläche fahren, um unten am Browserfenster zu schauen, wo der Link hinführen würde. Was nicht nach offizieller Website aussieht, ist es normalerweise auch nicht. Bei den seltenen Mailadressen, die passend aussehen, lohnt es sich zudem, diese mit der Adresse in einer älteren Mail des gleichnamigen Absenders zu vergleichen. Generell gilt: Wirkt eine Anfrage verdächtig, sollte auf das Klicken von Links und Öffnen von Dateien verzichtet werden.

Portrait vom Luzerner Datenschutzbeauftragten Matthias Schönbächler.

Als Datenschutzbeauftragter überwacht Matthias Schönbächler im Kanton Luzern die Einhaltung der Datenschutzvorschriften in der kantonalen und kommunalen Verwaltung. Bild: zVg

Nebst diesen Datenschutzrisiken, die man durch Eigenverantwortung durchaus umgehen kann, besteht durch Hackerangriffe ein weniger kontrollierbares Risiko. Dies gerade bei grossen Firmen, die mit vielen Benutzerdaten arbeiten. Manch ein Gamer erinnert sich beispielsweise an den massiven Hack des Sony PlayStation Networks 2011, bei dem Daten von über 75 Millionen Usern in den Besitz der Hacker gelangten. In einem solchen Fall ist besondere Vorsicht geboten; im schlimmsten Fall können dabei auch mit dem Konto verbundene Kreditkarteninformationen verloren gehen. So sollte man auf jeden Fall schnellstmöglich die Passwörter ändern und gegebenenfalls das Konto vorübergehend sperren lassen.

TikTok im Kreuzfeuer

Ein besonderes Augenmerk bezüglich des Datenschutzes wird in letzter Zeit auch auf Social Media gelegt. So steht die chinesische App TikTok unter anderem aufgrund der Menge an gesammelten Daten unter Beschuss: In über der Hälfte der US-Bundesstaaten ist die App bereits auf staatlichen Geräten verboten und ein komplettes landesweites Verbot steht konstant zur Debatte. In einigen Ländern ist die App bereits verboten; Indien beispielsweise tätigte diesen Schritt bereits 2020. Wobei TikTok selbstredend nicht die einzige Social-Media-App ist, die als Datenkrake dient. So sammeln auch Facebook und Instagram Daten zu unserem Nutzungsverhalten.

Der Bedarf nach Datenschutz schliesst auch den öffentlichen Bereich mit ein. Überwachungskameras werden verwendet, um unter anderem die Sicherheit von öffentlichen Einrichtungen und Läden zu gewährleisten. Allerdings würde ein unangebrachter Einsatz dieser Kameras stark in die Privatsphäre der abgebildeten Personen eingreifen; niemand möchte von seinem Staat konstant überwacht werden.

Ein Mann füllt am Computer ein Formular aus.

Wer beim Arzt, bei der Essensbestellung oder anderswo ein Formular ausfüllt, sollte sich bewusst sein, dass seine Daten somit in deren System gespiesen werden. Bild: AndrewLozovyi / Depositphotos

Um dies zu gewährleisten, werden Videoüberwachungen aus datenschutzrechtlicher Sicht als Grundrechtseingriff taxiert, der sich nur durch die Verfolgung eines rechtmässigen Zwecks rechtfertigen lässt. «Es gilt immer, die Verhältnismässigkeit der Überwachungsmassnahme zu überprüfen und dabei stets auch zu bedenken, dass die so erhobenen Daten schnell in falsche Hände geraten könnten», erklärt Matthias Schönbächler hierzu. Bei einer bewilligten Videoüberwachung seien Standorte, Aufnahmewinkel und die technischen Rahmenbedingungen der Überwachungen auf die spezifische Zweckerreichung auszurichten.

Datenschutzverletzungen erfordern Handlungsbedarf

Im Falle von Datenschutzverletzungen sollte auf jeden Fall gehandelt werden. Bei nicht gesetzeskonform bearbeiteten Personendaten können Betroffene über ihre Kontrollrechte ein Gesuch um Auskunft, Berichtigung, Unterlassung oder Löschung an das verantwortliche Organ stellen. Sollte dieses die Kontrollrechte nicht gewähren, kann an den Datenschutzbeauftragten im Anschluss Anzeige erstattet werden. Ebenfalls sind Behörden dazu verpflichtet, eine Meldung an den Datenschutzbeauftragten vorzunehmen, wenn sie erkennen, dass ihnen eine Datenschutzverletzung unterlaufen ist. Laut Schönbächler setzt der Luzerner Datenschutz sich aktiv dafür ein, dass das Bewusstsein über die Datenschutzanforderungen für solche Fälle besteht: «Wir versuchen mit unseren Tätigkeiten – seien dies Anfragen, Projekte oder Kontrollen – die verantwortlichen Organe und Behördenmitglieder zu sensibilisieren.»

Ebenfalls ist bei einem grossflächigeren Datenleck sichergestellt, dass dieses nicht untergeht. So sind die zuständigen Organe dazu verpflichtet, eine unbefugte Datenbearbeitung dem Datenschutzbeauftragten zu melden und die betroffenen Personen zu informieren, beispielsweise um sie zu einem Passwortwechsel aufzufordern. Unterstützen kann der Datenschutzbeauftragte das betroffene Organ hierbei mit der Empfehlung und Überprüfung der Umsetzung entsprechender Massnahmen, wie etwa bei der Schulung der Mitarbeitenden oder Erstellung einer Strafanzeige und einer Meldung beim nationalen Zentrum für Cybersicherheit.

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Nebst der Arbeit als Redaktorin der FonTimes begeistert mich die Vielfalt der Medienlandschaft. Ob Filme, Games, Serien oder auch Anime: Bei mir geht alles. In der Freizeit findet man mich ausserdem regelmässig bei der Erkundung von Städten – allen voran Zürich.
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