Was tun bei Flugverspätung oder Annullierung

Verspätete Flüge oder sogar Flüge, die gar nicht mehr starten?

Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kostet auch Geld. Die Airlines sind meist der Ansicht, dass die Fluggäste keinen rechtlichen Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugverspätung oder Annullierung des Fluges haben. Tatsächlich unterscheiden sich die Rechte der Schweizer Bürger gegenüber den Bürgern in der Europäischen Union in dieser Rechtsangelegenheit.

Geld zurück bei Flugverspätung oder Annullierung
Passagiere mit Schweizer Staatsangehörigkeit haben einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung, wenn der Flug sich verspätet oder der Flug annulliert wurde.
Rechtsgrundlage hierzu ist die EU-Verordnung Nr. 261/2004, deren sich die Schweiz angeschlossen hat.
Die EU-Kommission hat den Juristen des Portals chancelled.ch bestätigt, dass auch Drittstaatenflüge und Verspätungen in der Schweiz anspruchsberechtigt sind. Voraussetzung ist, dass der Flug eine Landung in einem EU-Flughafen hat.
Laut diversen Medien gibt es tatsächlich Gerichtsentscheide, die sich positiv für eine Entschädigung bei Flugverspätungen und Flug-Annullierungen für Schweizer Staatsbürger ausgesprochen haben. Es kann sich also durchaus lohnen, mit dieser Forderung an die Airline vor Gericht zu gehen. Maximal können Sie eine Entschädigungsleistung von 600 Euro erhalten. Zudem gibt es noch die Möglichkeit der aussergerichtlichen Einigung. Doch dafür sind kompetente Juristen erforderlich.
Von einigen Lesern haben wir erfahren, dass sie von den Fluggesellschaften mit ihrer Forderung abgewiesen wurden. Als Begründung gaben sie an, dass die Schweiz kein europäisches Bundesland ist.
Die Journalistin Manuela Oligiati hat bezüglich von Flugverspätungen und Flug-Annullierungen in der Schweiz eingehend recherchiert und nachgeforscht.
Detaillierte Informationen zu Flugverspätungen, Flug-Annullierungen, verlorenen sowie beschädigten Gepäckstücken und den kompletten Beitrag lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des E-Papaer

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