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Die Fitnessbranche in der Grauzone

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Wie reagieren die KundInnen auf die Zertifikatspflicht? Bild: rilueda/Depositphotos

Die Covid-Zertifikatspflicht beschäftigt die Schweiz und insbesondere auch die Fitnessbranche. Nicht für alle sportlichen Betriebe gelten seit dem 13. September die gleichen Regeln. Über allen Diskussionen schwebt dabei die Aufhebung der Gratistests. Die Debatte beschäftigt auch den Baarer Personal Trainer Marc Sonderegger.

Mitte April durften die Fitnesscenter in der Schweiz wieder öffnen und nach der viermonatigen Auszeit stürmten die sportbegeisterten Kunden und Kundinnen wieder an die Übungsgeräte. Knapp fünf Monate später scheint die halbwegs sorgenfreie Zeit schon wieder vorbei. Am 13. September trat eine ausgedehnte Covid-Zertifikatspflicht in Kraft, die neben Restaurants und Kulturbetriebe auch die Fitnesscenter einschliesst.

Ohne gültiges Zertifikat und Ausweis geht also nichts mehr in den Schweizer Fitnessstudios. Bei zurzeit 5 Millionen vollständig Geimpften in der Schweiz bleiben nach Abzug der unter 12-Jährigen noch weit über eine Millionen Menschen übrig, für die die Zertifikatspflicht so zur Testpflicht wird. Viele Fitnesscenter bieten ihren KundInnen deshalb an, ihre Mitgliedschaften zu pausieren. Denn vorläufig gilt die Zertifikatspflicht nur bis zum 24. Januar 2022. Sie kann aber auch bereits vorher vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) beendet werden, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt.

Ein Thema für alle

Das Zertifikat beschäftigt deshalb natürlich auch die KundInnen, verrät Personal Trainer Marc Sonderegger, der in Baar ein Studio betreibt. «Für jene, die ein Zertifikat haben, ist es keine grosse Sache. Aber für die Personen, die keines haben, ist es natürlich ein Riesenthema», erzählt er. Dabei sind Personal Trainer, anders als beim letzten Shutdown, nicht von der neuen Massnahme betroffen. Es gibt nämlich eine Ausnahmeregelung für kulturelle und sportliche Aktivitäten. Wenn eine feste Gruppe aus höchstens 30 Personen sich regelmässig zum Training in abgetrennten Räumlichkeiten trifft, dann entfällt die Zertifikatspflicht. Dazu zählen unter anderem Yogagruppen oder eben Termine beim Personal Trainer.

Portrait von Marc Sonderegger

Marc Sonderegger, Personal Trainer und Inhaber der Fitness & Health AG in Baar. Bild: zVg

Sonderegger merkt an, dass die Zertifikatspflicht auch Menschen mit gesundheitlichen Problemen betrifft, die ohne den Nachweis dann nicht mehr ins Fitnessstudio gehen können. Die ambulanten Zentren von Rehakliniken sind allerdings auch weiterhin für jede Person mit einem Therapietermin zugänglich. In seinem Fitnessstudio betreut Sonderegger eher kleinere Trainingsgruppen oder Einzelpersonen. Eine ständige Trainingsgemeinschaft ist hier auf drei Menschen beschränkt. Grössere Angebote wie ein Workout am See mit anschliessendem Apéro seien derzeit bei ihm noch die Ausnahme.

Regelmässige Regelkunde

Ein Problem bei den neuen Massnahmen ist für Sonderegger die Kommunikation des BAG. Dabei ist die Kurzfristigkeit der Bekanntgabe, in diesem Fall wurden die neuen Regeln mit einer Vorlaufzeit von nur fünf Tagen verkündet, nicht das grösste Problem. Zumal es auch schon Pressekonferenzen des BAG am Freitag gab, die neue Regelungen für den Montag darauf ankündigten. Vielmehr stört sich Sonderegger am Wie der Kommunikation. «Es ist schlecht, dass nicht klar kommuniziert wird», kritisiert er. Denn es gibt viele Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen und die jeweiligen Details finden sich in den Verordnungen des Bundesamts und sind nicht Teil der Pressekonferenzen. «Das Plakat des BAG, welches ständig aktualisiert wird, ist zwar schön und gut, aber es ist schon sehr vereinfacht», so Sonderegger.

Im aktuellen Fall musste der Schweizerische Personal Trainer Verband beim BAG klären, ob man selbst vom Covid-Zertifikat betroffen ist oder nicht. Dazu kommen verunsicherte KundInnen, die sich erkundigen, ob sie den Nachweis brauchen. Auch seien gewisse Formulierungen wie die Zeitangabe regelmässig nicht genauer definiert. So könnte zum Beispiel also auch ein Fitnessstudio 30 seiner KundInnen eine feste Zeit in der Woche zuordnen, in der diese Kundengruppe dann trainieren könnte – ganz ohne Zertifikat. Diese Grauzonen können zu Verunsicherung in der Branche führen und eben jenes Lückensuchen in der Coronaverordnung auslösen, das man sich beim BAG sicher nicht wünscht.

Ein Foto von einer Zumba-Klasse von hinten.

Unter 30 TeilnehmerInnen bedeutet grünes Licht für die Zumba-Gruppe. Bild: rilueda/Depositphotos

Testen, testen, testen

Ein weiteres Thema, welches auch die Fitnessbranche betrifft, sind die Gratistests. In der Politik wird derzeit über die Fortsetzung der kostenlosen Coronatests noch diskutiert. Stand jetzt würden sie ab dem 11. Oktober (Stand: 30. September) nicht mehr unentgeltlich angeboten. Wie manche politische Akteure wünscht sich Sonderegger, dass die Tests kostenlos bleiben. «Aber mit Gratistests allein ist es nicht getan, es braucht auch die Testkapazitäten», merkt er an. Gerade im Kanton Zug habe man Probleme, kurzfristig einen Termin zu bekommen. Und der Aufwand werde noch grösser, wenn man dafür extra nach Zürich oder Affoltern muss, so Sonderegger weiter. Im Schnitt werden in der Schweiz aktuell 37’000 Tests pro Wochentag gemacht. Vor den nahenden Herbstferien wollen die Kantone die Testkapazitäten noch einmal ausbauen.

Bei allem Aufwand und der Kritik, das Covid-Zertifikat birgt selbstverständlich auch Vorteile: Mit ihm müssen keine Masken mehr in den Innenräumen getragen werden, das mühselige Listenführen bei jedem Besuch entfällt und es gibt keine Begrenzungen der Kapazitäten mehr. Spätestens wenn nach den Weihnachtsfeiertagen der Ansturm auf die Fitnessstudios wieder beginnt, müssen Sportinteressierte sich mit der Alternative Zertifikat auseinandersetzen.

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