Ein typischer Moment kurz nach der Grenze: Zwei Wegweiser nennen dasselbe Ziel, der eine blau, der andere grün. Wer in Deutschland fahren gelernt hat, wählt aus Gewohnheit Blau und erwartet die Autobahn. In der Schweiz führt diese Tafel jedoch auf die Hauptstrasse, durch Dörfer, über Kreisel und an Lichtsignalen vorbei.
Solche Aha-Momente erleben viele Feriengäste in den ersten Stunden am Steuer. Amtlich heissen die Tafeln am Strassenrand hier Signale, Form und Bedeutung legt die Signalisationsverordnung (SSV) fest. Die Signalgruppen dieser Verordnung, von den Gefahrensignalen bis zu den Wegweisern, stellt Signs CH mit den amtlichen Schweizer Namen und den englischen Entsprechungen zusammen. Das erleichtert die Zuordnung, wenn der Reiseführer auf Englisch geschrieben ist.
Grün, Blau, Weiss: die Farblogik der Wegweiser
Wegweiser zu Autobahnen und Autostrassen haben in der Schweiz einen grünen Grund mit weisser Schrift. Blau steht für Ziele, die vorwiegend über Hauptstrassen erreicht werden. Weisse Tafeln mit schwarzer Schrift führen über Nebenstrassen. Touristische Ziele erscheinen auf Vorwegweisern in einem braunen Feld.
Ganz so alt ist diese Ordnung nicht. Nach der Verordnung über die Strassensignalisation von 1963 waren grundsätzlich alle Hinweissignale blau, auch jene für Autobahnen. Weil Autobahnen eigene Regeln haben und die Hauptstrassen bereits blau beschildert waren, brauchte es eine neue Farbe. Die Wahl fiel auf Grün, in Anlehnung an das Wiener Übereinkommen über Strassenverkehrszeichen von 1968. Eingeführt wurden die grünen Tafeln 1972.
Deutschland, Frankreich und Österreich beschildern ihre Autobahnen dagegen blau. Für Gäste aus Deutschland lohnt sich deshalb der direkte Vergleich:
| Ziel erreichbar über | Schweiz | Deutschland |
| Autobahn | grüner Grund, weisse Schrift | blauer Grund, weisse Schrift |
| Haupt- oder Landstrasse | blauer Grund, weisse Schrift | gelber Grund, schwarze Schrift |
| Nebenstrasse oder innerorts | weisser Grund, schwarze Schrift | weisser Grund, schwarze Schrift |
| touristisches Ziel | braunes Feld | brauner Grund |
Hauptstrasse ist nicht gleich Hauptstrasse
Das Wort hat in der Schweiz zwei Rollen. Als Strassenkategorie meint es nummerierte, vortrittsberechtigte Durchgangsstrassen mit blauen Wegweisern und blauen Ortstafeln. Als Signal ist «Hauptstrasse» eine gelbe Raute. Wer daran vorbeifährt, hat an den folgenden Verzweigungen Vortritt, bis die durchgestrichene Raute das Ende anzeigt.
Fehlt jede Signalisation, gilt der Rechtsvortritt. Das überrascht Gäste vor allem in Wohnquartieren. In Tempo-30-Zonen ist der Rechtsvortritt an Kreuzungen die Regel. Fussgängerstreifen fehlen dort meist, zu Fuss Gehende dürfen die Fahrbahn überall queren, haben dabei aber keinen Vortritt. Anders in der Begegnungszone: Hier gilt Tempo 20, und Menschen zu Fuss haben auf der ganzen Fläche Vortritt, dürfen den Verkehr aber nicht unnötig behindern.
Gelb auf dem Asphalt
Fussgängerstreifen sind in der Schweiz gelb, so verlangt es die SSV. Nur gepflästerte Streifen dürfen ausnahmsweise weiss sein. Vor dem Streifen verbietet eine mindestens zehn Meter lange gelbe Halteverbotslinie das freiwillige Anhalten.
Die Farbe hat eine Vorgeschichte, die ausgerechnet mit dem Wandern zu tun hat. 1936 empfahl der Bundesrat, Übergänge gelb zu markieren. Die Anregung kam von der damaligen Arbeitsgemeinschaft für Wanderwege, die seit 1934 mit Gelb signalisierte. Basel führte 1948 als erste Stadt einen gelben Streifen ein, und die Verordnung von 1963 machte die Farbe verbindlich.
Für Autofahrende zählt vor allem die Folge: Wer auf dem Streifen geht oder ihn erkennbar betreten will, hat Vortritt. Ein Handzeichen braucht es dafür nicht. Umgekehrt dürfen Fussgängerinnen und Fussgänger den Streifen nicht überraschend betreten, wenn ein Fahrzeug schon zu nahe ist, um anzuhalten.
Parkieren nach Farben
Auch Parkfelder folgen einem Farbcode. Weisse Felder sind gewöhnliche Parkplätze, häufig gebührenpflichtig oder zeitlich beschränkt, die Details stehen auf der Tafel oder am Automaten. Gelb markierte Felder sind bestimmten Personen oder Betrieben vorbehalten. Blaue Felder gehören zur Blauen Zone.
In der Blauen Zone ist die Parkzeit von Montag bis Samstag zwischen 8 und 19 Uhr beschränkt. Die blaue Parkscheibe wird auf den Strich nach der tatsächlichen Ankunft gestellt, danach darf das Auto eine Stunde stehen. Wer um 15.10 Uhr ankommt, stellt also 15.30 Uhr ein und fährt spätestens um 16.30 Uhr weg. Über Mittag gilt eine Ausnahme: Bei Ankunft zwischen 11.30 und 13.29 Uhr endet die erlaubte Zeit erst um 14.30 Uhr.
Die Scheibe selbst ist genormt, Farbe und Mindestgrösse schreibt die SSV vor. Modelle in anderen Farben, mit Werbung auf der Vorderseite oder mit automatischer Zeitverstellung sind nicht zulässig und können gebüsst werden, als läge gar keine Scheibe hinter der Frontscheibe.
Auf dem Trottoir ist das Parkieren verboten, es sei denn, Signale oder Markierungen erlauben es ausdrücklich. Kurz anhalten zum Ein- und Aussteigen oder zum Ausladen ist möglich, sofern für den Fussverkehr ein Streifen von mindestens anderthalb Metern frei bleibt.
Vignette, Autostrasse und Tempolimits
Mautstellen wie in Frankreich gibt es auf Schweizer Autobahnen nicht. Für Autobahnen und Autostrassen braucht es stattdessen eine Vignette. Sie kostet 40 Franken und gilt 14 Monate, die Vignette 2026 etwa vom 1. Dezember 2025 bis zum 31. Januar 2027. Tages- oder Wochenvignetten existieren nicht. Seit dem 1. August 2023 gibt es neben dem Kleber eine E-Vignette, die an das Kontrollschild gebunden ist. Wer ohne gültige Vignette unterwegs ist, zahlt 200 Franken Busse und muss die Vignette zusätzlich kaufen.
Den Kleber gibt es an Tankstellen, Poststellen und bei den Zollstellen an der Grenze. Die E-Vignette verkauft das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) über sein eigenes Portal. Drittanbieter im Internet verlangen oft mehr als die offiziellen 40 Franken. Auch Anhänger und Wohnwagen brauchen eine eigene Vignette.
Das grüne Signal mit dem Autobahn-Piktogramm markiert den Beginn der Autobahn, jenes mit dem Autosymbol den Beginn einer Autostrasse. Ab diesen Signalen gelten höhere Tempolimits: 120 km/h auf der Autobahn und 100 km/h auf der Autostrasse. Sonst sind es ausserorts 80 km/h und innerorts 50 km/h, sofern kein anderes Signal etwas Abweichendes anzeigt.
Kurz vor der Abfahrt: die Unterschiede im Überblick
Wer zum ersten Mal mit dem eigenen Auto einreist, kommt mit wenigen Merksätzen gut durch die ersten Tage:
- Grüne Wegweiser führen zur Autobahn oder Autostrasse, blaue über Hauptstrassen und weisse über Nebenstrassen.
- Die gelbe Raute bedeutet Vortritt. Fehlt jede Signalisation, gilt der Rechtsvortritt.
- Gelbe Fussgängerstreifen verlangen Vortritt für alle, die darauf gehen oder sichtbar hinüberwollen.
- In der Blauen Zone liegt eine normgerechte blaue Parkscheibe hinter der Frontscheibe, gestellt auf den Strich nach der Ankunft.
- Vor der ersten Autobahnauffahrt klebt eine gültige Vignette an der Scheibe oder ist als E-Vignette für das Kontrollschild gelöst.
Nach der ersten Stunde am Steuer
Die meisten Unterschiede wirken nur am Anfang fremd. Nach ein paar Verzweigungen liest das Auge die Farben von selbst, und die grünen Tafeln werden zum verlässlichen Anker für die Weiterfahrt. Unsicherheit bleibt am ehesten beim Parkieren, weil Gemeinden die weissen Felder unterschiedlich regeln. Ein Blick auf die Tafel beim Feld oder auf die Website der Gemeinde klärt das, bevor man sich vom Auto entfernt.
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