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Medienkompetenz erlernen – Die rechtlichen Konsequenzen von Fake News

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Das Thema „Fake News“ ist momentan vieldiskutiert. Hierbei handelt es sich um Falschmeldungen, die die Meinung der Gesellschaft zu einem bestimmten Thema beeinflussen und manipulieren sollen. Da die Gesetzeslage diesbezüglich noch nicht ganz eindeutig ist, glauben viele Menschen, das Verbreiten von Fake News sei nicht strafbar. Wir klären auf.

Seitdem das Internet ein fester Bestandteil des alltäglichen Lebens vieler Menschen ist, kann jeder seine Informationen verbreiten und auf diese zugreifen. Besonders über die sozialen Netzwerke findet eine rasante Verbreitung statt. Hierbei handelt es sich jedoch nicht immer nur um wahre Meldungen. Häufig werden Tatsachenbehauptungen, die nicht der Wahrheit entsprechen, erstellt. Solche Beiträge bezeichnet man als Fake News. Hierbei handelt es sich um übertrieben aufgebauschte Meldungen, die verfasst werden, um eine hohe Besucher- und Klickzahl zu generieren. Besonders häufig sind Personen des öffentlichen politischen Lebens von solchen Fake News betroffen. Durch die Fehlmeldungen soll ihnen das öffentliche Wirken erschwert und ihre Position in der Gesellschaft geschwächt werden. Daher wird im Zusammenhang mit dem Begriff „Fake News“ häufig auch von Internet-Propaganda oder Verschwörungstheorien gesprochen.

Das Lügen selbst steht nicht unter Strafe, dennoch können bewusste Falschmeldungen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Durch die Fake News werden verschiedene Rechte, wie das Persönlichkeitsrecht, verletzt. Je nachdem, welche Verletzung vorliegt, müssen die Verfasser mit einer Geld- oder Gefängnisstrafe rechnen. Hierbei besteht jedoch die Voraussetzung, dass der Betroffene überhaupt beleidigungsfähig ist. Dies trifft auf folgende Fälle zu:

 

  • Natürliche Personen
  • Behörden
  • Gesetzgebende Organe
  • Politische Körperschaften
  • Ämter und Behörden der Kirche

Der § 173 StGB bestimmt, dass die Behauptung unwahrer Tatsachen über eine Person strafbar ist, wenn diese den Betroffenen verächtlich machen bzw. in der öffentlichen Meinung herabwürdigen. Hierbei besteht der Tatbestand der üblen Nachrede, welcher auch erfüllt ist, wenn der Verfasser nicht weiss, dass seine Behauptungen falsch sind. Dem Verfasser droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Wird die Aussage schriftlich, beispielsweise über einen Facebook-Post, formuliert, kann sich die Freiheitsstrafe auf zwei Jahre verlängern. Weiss der Ersteller von Beginn an, dass seine Behauptung falsch ist, wird laut § 174 StGB der Tatbestand der Verleumdung erfüllt. Auf diesen steht ebenfalls eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Lediglich, wenn sich herausstellt, dass die Behauptungen der Wahrheit entsprechen, entfällt die Strafe.

Da ein Gesetz gegen Fake News beispielsweise das Recht der Meinungsfreiheit verletzen würde, war es bisher schwierig gegen die Falschmeldungen vorzugehen. Die Verantwortung, dies zu verhindern, liegt laut Experten vor allem bei den Nachrichtenlesern. Statt jede Nachricht, vor allem wenn es sich dabei um eine schwerwiegende handelt, einfach hinzunehmen, sollten die Leser mehrere Medien konsultieren und deren Aussagen miteinander vergleichen. Zudem gibt es sogenannte „Fake News Watcher“. Hierbei handelt es sich um Webseiten oder Blogs, die Falschmeldungen aufdecken. Auch etablierte Zeitungen versuchen, Fake News als solche zu enttarnen.

 

Fake News erkennen: 6 Tipps zur Entlarvung der Falschmeldungen

Fake News zu erkennen, ist meist nicht schwer. Gezielte Falschmeldungen werden Anfang 2017 von vielen als Haupthindernis freier Wahlen betrachtet. In diesem Zusammenhang bekommt die Verantwortung der Mediennutzer eine immer wichtigere Rolle: Nachrichten-Konsumenten sollen in der Lage sein, Fake News selbst zu erkennen und ihnen dementsprechend keinen Glauben schenken.

Doch mit welchen Methoden können Sie Fake News erkennen? Welche Aspekte sind dabei besonders wichtig? Folgender Ratgeber erklärt, wie Sie einen Fake News-Check schnell und einfach selbst durchführen können und wie Sie mit entdeckten Fake News umgehen.

 

Schritt 1: Überschrift checken

Reisserische Überschriften sind ein Merkmal von Fake News. Zunächst empfiehlt es sich, keinesfalls nur die Überschrift, sondern den dazugehörigen Text zu lesen. Widersprechen sich Überschrift und Artikelinhalt drastisch, kann dies dafür sprechen, dass es sich um eine gezielte Falschmeldung handelt. Viele Medienkonsumenten beschränken sich nämlich darauf, die ins Auge springenden Titelzeilen zu lesen.

Eine reisserische Überschrift allein reicht nicht aus, um Fake News auszumachen bzw. diese als solche zu erkennen. Immerhin nutzen auch gestandene Medien diese Taktik, um Leser zu gewinnen.

 

Schritt 2: Absender/Verfasser unter die Lupe nehmen

Auf Social Media-Plattformen verbreiten sich viele Fake News. Ein Check der Meldungen ist ratsam. Insbesondere in sozialen Netzwerken verbreiten sie sich schnell. Vermeintliche Zeitungsartikel werden auf Facebook, Twitter und Co. geteilt und erreichen so schnell tausende Nutzer. Doch wer teilt den fragwürdigen Inhalt eigentlich? Das Profil kann einen weiteren Aufschluss darüber geben, ob Fake News verbreitet werden.

Wurde der Account erst vor kurzer Zeit erstellt und besitzt dieser wenige Kontakte, kann es sich um einen Bot-Account handeln. Bots sind Programme, welche automatisierte Posts erstellen bzw. auf Beiträge anderer Nutzer im sozialen Netzwerk reagieren.

 

Schritt 3: URL prüfen

Ersteller von Fake News versuchen in der Regel, die Nachricht so seriös wie möglich aussehen zu lassen. Hierbei ist es gängige Praxis, das Design und den Aufbau von bekannten Zeitungen oder Magazinen zu kopieren. Die URL ist dabei ebenfalls an die des Originals angelehnt. Um Fake News zu erkennen, sollten Sie daher genau hinsehen: Steht anstelle von handelsblatt.com vielleicht handelblatt.com, anstelle von nzz.ch vielleicht nzzt.ch?

Mitunter werden auch fiktive Magazine bzw. Zeitungen komplett neu erstellt. Um in diesem Fall Fake News zu erkennen, lohnt sich ein Blick ins Impressum des Seitenbetreibers. Fehlt dieses oder ist der angegebene Verantwortliche im Internet nicht zu finden, ist dies ein weiterer Hinweis auf Fake News.

 

Schritt 4: Quellen überprüfen

Fake News erkennen Sie schnell daran, dass entweder keine oder unprüfbare Quellen angegeben werden. Schlagen Sie die angegebenen Nachweise kurz nach und prüfen Sie, ob die Zitate und zugeschriebenen Äusserungen korrekt wiedergegeben werden.

 

Schritt 5: Bilder kontrollieren

Fake News erkennen Sie auch an den verwendeten Bildern. Bilder sagen nicht nur mehr als 1ˈ000 Worte, sie prägen sich auch besonders gut im Gedächtnis ein – besser als geschriebene Texte. Aus diesem Grund werden Nachrichten stets mit Bildern versehen. Auch Fake News greifen auf Bildmaterial zurück. Dieses wird dabei jedoch völlig aus dem Kontext gerissen.

Um Fake News zu erkennen sollten Sie daher die sogenannte „Rückwärtsbildersuche“ nutzen. So gehen Sie dabei vor:

  1. Speichern Sie das genutzte Bild ab.
  2. Klicken Sie in der Google-Bildersuche auf das Kamerasymbol in der Suchleiste („Bildersuche“).
  3. Laden Sie das entsprechende Bild hoch.
  4. Drücken Sie auf Enter.

Nun werden Ihnen alle Websites angezeigt, welche dasselbe Bild verwenden. So können Sie den Ursprung eines Bildes ermitteln. Tipp: Nutzen Sie den Browser Chrome, reicht es, das Bild mit der rechten Maustaste anzuklicken und die Option „Mit Google nach Bild suchen“ auszuwählen.

 

Schritt 6: Vergleichen

Erscheint Ihnen der Inhalt einer Meldung unglaubwürdig, empfiehlt es sich als letzter Schritt, den Sachverhalt in anderen Medien zu überprüfen. Berichten renommierte und seriöse Zeitungen dasselbe? Oftmals stellt sich beim Vergleich heraus, dass nur ein Körnchen der ursprünglichen Meldung in den Fake News zu erkennen ist. Meist werden die Tatsachen verdreht und Zusammenhänge hergestellt, welche kausal nicht gegeben sind.

 

Fake News entdeckt – und nun?

Haben Sie durch den beschriebenen Check Fake News entdeckt? Diese sollten Sie melden! Fake News zu erkennen ist die eine Sache – doch wie geht es nun weiter? Keinesfalls sollten Sie den Post teilen oder durch „Likes“ unterstützen. Mit diesen Handlungen können Sie sich selbst strafbar machen. Vielmehr empfiehlt es sich, den entsprechenden Beitrag zu melden. In der Regel wird er anschliessend von dem Betreiber der Plattform schnellstens gelöscht.

 

Derzeit wird in der Schweiz von Greenpeace und der Schweizerischen Energie Stiftung die Eco Lie Detector App getestet. In den USA wurden damit bereits Erfolge erzeitl. Die App löscht die Falschmeldungen schon bevor sie der Nutzer zu lesen bekommt. Dafür scannt sie Fakten aus verlässlichen Quellen und identifierziert Fehler auf gängen Online-Portalen, Webseiten und Social Media.

 

Weitere Informationen zum Thema „Fake News“ finden Sie auf dem kostenlosen Ratgeberportal www.anwalt.org.

Über den Berufsverband der Rechtsjournalisten e. V.

Der BvdR. e. V. ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen arbeitsvertrag.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen.

Der Verband wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen. Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich Bürger über sämtliche relevanten Rechtsbereiche informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschliesslich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung an.

 

Portale, die Fake News checken:

Mimikama.at
Hoaxsearch.com
Snopes.com
Bellingcat.com
Citizenevidence.org

 

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