Maximal 80 Personen im Lättich

Baarer Hallen- und Freibad muss Besucherzahl weiter einschränken

Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2020 die Schutzmassnahmen zur Eindämmung des Coronavirus verschärft. Die Zugangsbeschränkungen für das Hallen- und Freibad Lättich müssen deshalb angepasst werden.

Die drastisch zunehmenden Fallzahlen sowie die steigende Anzahl Hospitalisierungen aufgrund des Coronavirus nehmen drastisch zu. Der Bundesrat will die Ausbreitung von Covid-19-Infektionen eindämmen und die Überlastung der Intensivpflegestationen sowie des Gesundheitspersonals in den Spitälern verhindern. Dazu hat er am 28. Oktober weitere Massnahmen ergriffen, welche die Zahl der Kontakte unter den Menschen reduzieren.

Unter anderem werden Discos und Tanzlokale geschlossen sowie sämtliche Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sowie sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen untersagt. Auch die Maskenpflicht wird ausgeweitet.

Reservation ist zwingend

Die Verschärfung der Massnahmen hat auch Auswirkungen auf das Hallen- und Freibad Lättich in Baar. Ab Donnerstag, 29. Oktober, dürfen gleichzeitig nur noch maximal 80 Personen Lättich Wassersport betreiben. Der Zugang wird nur jenen Schwimmerinnen und Schwimmern gestattet, die sich von zuhause aus auf dem Online-Reservationssystem des Schwimmbads angemeldet und registriert haben. Die Aufenthaltszeit ist auf drei Stunden beschränkt.

Nicht betroffen von den neuen Regeln sind die Trainings des Schwimmvereins, die Angebote der Schwimmschule und das Schulschwimmen. Diese Angebote finden bis auf weiteres gemäss den aktuellen Schutzkonzepten statt.

Dampfbad und Whirlpool geschlossen

Wegen der neuen Corona-Schutzmassnahmen sind zudem das Dampfbad und der Whirlpool geschlossen. Wie bis anhin gilt auf dem Vorplatz des Hallen- und Freibads Lättich, im Eingangsbereich, im Foyer, im Restaurant und in den Garderoben eine Maskentragpflicht. Nur im eigentlichen Badbereich darf auf die Maske verzichtet werden.

Mit der neu festgelegten Beschränkung von 80 Personen können die vom Bundesrat geforderten Abstände eingehalten werden. Die Betriebsleitung des Hallen- und Freibads Lättich wird in den nächsten Tagen die Umsetzung der neuen Covid-19-Verordnung des Bundesrats weiter prüfen und allenfalls weitere Massnahmen beschliessen, wie die Gemeinde Baar mitteilt.

Das Lättich stand seit dem 1. Juli wieder allen Besuchern zur Verfügung, dies dank der Lockerungen des Bundes. In der Halle galt eine Personenbeschränkung von 350 Personen.

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