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EIN MANN SIEHT ROT.

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Die Schweiz sagt „Nein“ zum Schutz der roten Schuhsohle.

Highheels des französischen Schuhdesigners Louboutin gelten als das Non-plus-Ultra des exklusiven Damenschuhwerks. Woran man sie erkennt? Na, an der roten Sohle werden die meisten modisch interessierten Frauen sagen. Louboutin sieht das genau so. Doch nicht jedes Gericht gibt ihm da Recht.
Alles begann vor rund 25 Jahren. Christian Louboutin entwarf einen raffinierten schwarzen Schuh. Doch so richtig zufrieden war er nicht. Es war einfach zu viel des Schwarzen, zu wenig zart, zu wenig auffällig. Was in andren Firmen ein Kündigungsgrund gewesen wäre, wurde in der Werkstatt Louboutin zum echten Glücksfall: Eine Mitarbeiterin lackierte sich seelenruhig die Nägel. Der Chef griff ein und nahm sich das rote Lackfläschchen. Louboutin bepinselte damit die Schuhsohle. Das war’s. Ob er der Dame den Nagellack ersetzte, ist nicht bekannt, doch für ihn war dies der Durchbruch.

Rote Sohlen auf rotem Teppich.

Kaum ein Star, der keine Louboutins trägt. Kaum eine Fashionista, die nicht von Louboutins träumt. Kaum eine zahlungskräftige Frau von Welt, die keine Louboutins im Schuhzimmerchen hat. Und kaum eine Schuhmarke, die so versteckt und dennoch sofort als Luxuslabel zu erkennen ist – bei jedem Schritt, am wippenden Fuss, beim Tanz oder auf dem Barhocker. Echtes Understatement und sündhaft teures Statement zugleich. Genial! Doch ist die rote Sohle dadurch auch schon juristisch gesehen ein schützenswertes Markenzeichen?

Für oder gegen die Roten?

In China, Russland und Australien geniessen seine It-Pieces mit dem Rot dadrunter bereits Markenschutz. In den USA im Grunde auch. Langjährige Gerichtsprozesse waren nötig und viel Überzeugungsarbeit natürlich auch. Dann entschieden sich die Richter der Vereinigten Staaten für Louboutin. Allerdings mit einer wichtigen Ausnahme: Yves Saint-Laurent darf es auch. Doch nur, wenn es sich um ein monochromes Gesamtkunstwerk handelt, also ein roter Schuh auf rotem (Sohlen-)Grund. Allein in Europa macht man dem Mann, der so gerne Rot sieht, das Leben schwer. Vor dem Europäischen Gerichtshof wird derzeit noch verhandelt, ob ein Billigschuhhersteller ebenfalls auf rote Sohlen setzen darf. Was bei einem amtlichen „Ja“ natürlich jeder eleganten Lady in Red den Nimbus des Elitären nehmen würde. In der Schweiz ist das just passiert.

Dekorativ ja, Marke nein.

Im April 2016 entschied das Bundesverwaltungsgericht gegen Louboutin. Nun hat das Bundesgericht in Lausanne dieses Urteil bestätigt. Die höchste richterliche Behörde der Schweiz sieht in den kessen Sohlen nur ein dekoratives Element. Und obwohl Louboutin auf andere Länder und andere Markenschutzurteile verwies, sahen die obersten Richter beziehungsweise Richterinnen darin auch kein schlagkräftiges Argument. Oder korrekter ausgedrückt: keine präjudizielle Wirkung für die Schweiz.

Signalwirkung Richtung Luxemburg?

Ob der Absatz der Schuhe mit dem schwindelerregenden Absatz nun ein wenig nachlässt, bleibt abzuwarten. Fest steht auf jeden Fall, dass die rote Signalfarbe nun nicht mehr eindeutig Hunderte von Franken kosten muss. Rot darf jeder Günstig-Treter. Die sündig-rote Sohle ist keine Imitation. Es bleibt daher spannend, wie der Europäische Gerichtshof entscheiden wird. Und ob die Begründung der Schweizer Gerichtsbarkeit in Luxemburg Schule macht.
Was bei solchen Verfahren und den entsprechenden Urteilen in der Öffentlichkeit kaum erwähnt wird, ist, dass es bei diesem Gerangel nicht nur um teure Schuhe geht, sondern auch um eine Grundsatzfrage: Ist allein die Farbe schon eine Marke? Wo fängt das an. Wo hört das auf …

 

 

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